Es ist aber natürlich zulässig, sachliche Kritik zu üben. Auch die Aussage, ein Gerichtsurteil sei in seiner Gesamtheit fehlerhaft, halte ich per se weder für verwerflich noch für ehrenrührig. Die Justiz ist nicht sakrosankt und muss freie Meinungsäußerungen aushalten.
Die Reaktion der Freiheitlichen auf die erstinstanzliche Verurteilung Uwe Scheuchs, für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, hat aber mit sachlicher Kritik nicht mehr viel zu tun. Das ist das übliche, schrille Gezetere, das anhebt, wenn es einem der ihren an den Kragen zu gehen droht. Ein reflexartiges, vorhersehbares Verhalten, bei dem umgehend die anderen für das stattfindende Ungemach verantwortlich gemacht werden, in dem einfach unbewiesene, schwere Gegenvorwürfe hinausgeschleudert und finstere Verschwörungstheorien gestrickt werden.
Die Argumentationslinie erinnert an den Premier unseres südlichen Nachbarlandes. Eigene Verantwortlichkeit wird kategorisch ausgeschlossen, statt dessen wird mantraartig auf eine unbewiesene, diabolische Verschwörung politisch missgünstiger Justizkreise verwiesen.
Unglücklicherweise hat es dieser derart mit dem Rechtsstaat auf Kriegsfuß stehende Mann geschafft, an die Spitze seines Landes zu gelangen. Und versucht seit Jahren Gesetze zu erlassen, die seine eigenen Taten rückwirkend aus der Strafbarkeit angeln sollen. Korruption von oben herab, sozusagen.
Was lernen wir daraus? Leute, die sich offensichtlich systematisch von einer Justiz verfolgt fühlen, die im Rahmen von rechtsstaatlichen Verfahren arbeitet, sind vermutlich nicht die beste Wahl für die Spitzenpositionen eines Gemeinwesens. Das muss jetzt nur noch bis zu deren potenziellen Koalitionspartnern durchdringen.
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