Dienstag, 12. November 2013

Asylgrund

Wieder so ein Fall, wo ich mich frage, ob die so uninformiert sind oder eben doch nur so tun:

Die FP-Politiker Norbert Hofer und Harald Vilimsky sehen sich bemüßigt, sich im Gefolge der jüngsten EGMR-Entscheidung laut diesem Standard-Interview gegen "Homosexualität als Asylgrund" auszusprechen. Die Begründung: Homosexualität sei schwer nachzuweisen und könne leicht "vorgetäuscht" werden.

Das ist also die Befürchtung: Menschen, die aus Gegenden kommen, in denen gleichgeschlechtliche Liebe verteufelt wird und als Schande gilt, werden sich massenhaft als Homosexuelle deklarieren, weil das ein Asylgrund sein könnte. Naja, lassen wir das einmal so stehen.

Nur, das EuGH-Urteil, das die gegenwärtige Diskussionen ausgelöst hat, sagt mit keiner Silbe, dass Homosexualität an sich ein Asylgrund ist.

Im Gegenteil, Amnesty International kritisiert die Luxemburger RichterInnen in einer Aussendung  explizit dafür, dass sie nicht klar festgehalten haben, dass die Existenz von Gesetzen, die Homosexualität unter Strafe stellen, einen Asylgrund für Homosexuelle aus dem jeweiligen Land darstellt. Offenbar muss dafür eine tatsächliche Verfolgungssituation wegen der geschlechtlichen Orientierung vorliegen.

Vom "Asylgrund Homosexualität" sind wir also in Wahrheit noch weit entfernt. Ich habe aber das Gefühl, dass solche Details in der freiheitlichen Rhetorik keine Rolle spielen.

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