Nach dem islamistisch motivierten Massenmord in einer Pariser Zeitungsredaktion ist von einem "Angriff auf die Freiheit" die Rede. Das ist, wie immer in solchen Situationen, eine etwas pathetische Formulierung und isoliert betrachtet sogar eine Verharmlosung - denn zu aller erst war das ja ein Angriff auf Leib und Leben, die Zerstörung von menschlichen Existenzen.
Aber es trifft natürlich auch zu. Wenn Personen (islamistisch gesinnte oder nicht islamistisch gesinnte) auftreten, die Menschen umbringen, weil sie bestimmte Meinungen äußern (sei es jetzt in rein informativer oder künstlerischer Absicht), dann schafft das eine Atmosphäre, in der von diesem grundlegenden Freiheitsrecht nicht mehr so sicher Gebrauch gemacht werden kann, wie dies möglich sein muss, in der es in nicht erträglicher Weise eingeschränkt ist. Natürlich haben Staaten die menschenrechtliche Verpflichtung, alle sachlich gerechtfertigten, verhältnismäßigen und rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen, um diesen Freiraum zu erhalten.
Und, so muss der Vollständigkeit halber ergänzt werden, es ist selbstverständlich auch den Staaten in den eben beschriebenen Grenzen vorbehalten, darüber zu entscheiden, ob Menschen ihre Meinung in einer Weise geäußert haben, welche die (sehr wohl existierenden) Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreitet, ob eine Meinungsäußerung etwa verhetzend oder verleumdend ist.
"Die Freiheit" als großes Ganzes ist freilich eine andere Geschichte. Die Freiheitsrechte in ihrer großen Gesamtheit können uns terroristische Zellen nicht nehmen. Es gibt aber jemanden, der das kann.
Wir selbst.
Wenn wir nämlich zulassen, dass die über die Medien kultivierte Angst vor dem Terror und die Wut auf Terroristen jenen in die Hände spielt, die uns einen tückischen Tausch anbieten: den Tausch unserer Freiheiten und unserer Menschenwürde gegen eine versprochene, aber doch niemals zu garantierende Sicherheit. Die Entwicklung in den USA, wie teilweise auch schon in Europa, infolge des 11. September 2001 mag uns hier als Mahnung dienen.
Sonntag, 11. Januar 2015
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