Dieses Jahr habe ich auch endlich ins Glücksspielgesetz geschaut und weiß jetzt definitiv, dass ich weder eine Konzession benötige, noch die Glücksspielabgabe zu entrichten habe. So ein Glück!
I.
Ein Menü - vom Winzer persönlich zubereitet. Ein Preis irgendwo zwischen Wagnis und Genuss.
II.
Ein Eventbesuch nach Wahl (im Rahmen des Rechtmäßigen sowie der guten Sitten und bis zu einem Wert von € 25) in Begleitung des Winzers, der außerdem ein Getränk springen lässt.
III.
Ein Ausflug in Begleitung des Winzers mit unbekanntem Ausgang.
IV.
Ein Buch nach Wahl des Winzers.
V.
Ein individueller Preis. Der Winzer blickt in die Seele und holt ein Geschenk hervor.
VI.
Ein Souvenir von einer Reise des Winzers.
VII.
Etwas Musikalisches aus der Kategorie "Ohren(ge)fälliges"nach Wahl des Winzers unter Berücksichtigung der Vorlieben der/des Bedachten.
Alle Bilder via Flickr: The Commons
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