"Wir sind mit einer sehr knappen Mehrheit zur Überzeugung gekommen, dass auch für den Atheismus das Prinzip der Religionsfreiheit gilt", so Geschäftsführer Markus Deutsch. Allerdings gebe es deutliche Bedenken, dass hier religiöse Diskriminierung vorliege oder religiöse Gefühle verletzt würden.
Unglaublich. Der österreichische Werberat hat offensichtlich gerade das Mittelalter verlassen und sich mit sehr knapper Mehrheit in die Neuzeit gebeamt.
Selbstverständlich bedeutet Glaubensfreiheit auch die Freiheit, nicht zu glauben und darüber zu reden. Alles andere wäre eine perverse Verdrehung des Menschenrechts. Dieses steht auch dem Agnostiker zu und auch dem Atheisten, der ja selbst einer (wenn auch stark reduzierten) Glaubenslehre anhängt, indem er an die (derzeit) nicht beweisbare Nichtexistenz Gottes glaubt.
Natürlich darf Religion durch eine Werbekampagne nicht herabgewürdigt werden, dürfen religiöse Gefühle nicht mutwillig verletzt werden. Davon kann aber im vorliegenden Fall keine Rede sein. In Hinblick auf mögliche Gefühlsschäden fahren da religiöse Fundamentalisten jedweder Couleur, die Anders- und Nichtgläubigen Hölle und Verdammnis in Aussicht stellen, schon ganz andere Geschütze auf.
Wenn wir nun davon ausgehen, dass die menschenrechtlichen Wertungen, die unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung zugrundeliegen, auch als Richtlinien für die ethischen Wertungen des Werberates herhalten (und ich nehme doch an, dass die Selbsteinschätzung der Mitglieder des Werberates so aussieht, auch wenn Recht und Ethik natürlich nicht automatisch gleichzusetzen sind), dann mutet das sehr knappe Ergebnis dieser Abstimmung im Werberat doch schon fast etwas grotesk an.
Mittwoch, 15. Juli 2009
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