Montag, 21. Januar 2013

A propos Apostroph

Hm, ich dachte immer, das ist strengstens verboten und böse Zungen sagen dazu sogar "Idiotenapostroph". Aber es muss mittlerweile im Duden stehen, wenn es jetzt sogar von Bildungseinrichtungen affichiert wird:

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Und wirklich: es steht im Duden! Seit der Rechtschreibreform von 1996 ist der Apostroph vor dem "s" beim Genitiv wieder möglich. Und: Wir haben es hier auch gar nicht mit einer Kapitulation vor dem Anglizismus zu tun. Vielmehr war diese Schreibweise bis 1901 auch im Deutschen üblich und zulässig.

Aber: der Apostroph ist nur dann gestattet, wenn das Zeichen vor die Genitivendung "s" gesetzt wird, um damit die Grundform eines Personennamens zu verdeutlichen (Deutsche Rechtschreibregeln, § 97). Das ist im vorliegenden Fall wahrscheinlich sogar gegeben. Schön ist es aber trotzdem nicht - und es steht zu befürchten, dass derartige Schreibweisen auf Plakaten viele Perlen à la "Vater´s Auto" zur Folge haben werden..

1 Kommentar:

Hannes hat gesagt…

Gut zu wissen.

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