Gestern im Zug von Wien nach Linz: Ich habe ein Rückfahrt-Ticket für zwei Personen. Auf der Hinfahrt waren wir noch zu zweit, jetzt gehen wir getrennte Wege (der Hintergrund ist total unspannend).
Der Schaffner: "Sie sind allein? Wissens, dass die Fahrkarte eigentlich ungültig ist!? Ich weiß, des is schwer verständlich.."
Allerdings.
Die Bundesbahnen schaffen es immer wieder, einen zu überraschen. Laut Beförderungsbedingungen der ÖBB ist es offensichtlich so, dass ein Zwei-Personen-Ticket, dass der Automat als Zwei-Personen-Ticket ausgespuckt hat (man wird ja nicht gefragt, ob man zwei getrennte Tickets möchte), nur gültig ist, wenn auch wirklich zwei Personen damit fahren. Es ist also strengstens untersagt, einen Teil der Fahrkarte verfallen zu lassen und für den doppelten Preis zu fahren. Eigentlich müsste man vielmehr eine dritte Fahrkarte lösen und für den dreifachen Preis fahren, dann ist die ÖBB-Welt wieder in Ordnung.
Nach meiner bescheidenen Meinung (die allerdings nicht ganz von ungefähr kommt, da ich mich mit solchen Dingen beruflich beschäftige) nennt man so eine Regelung gröblich benachteiligend oder sittenwidrig.
Falls ihr einmal einen Schaffner trefft, der das auch exekutiert, meldet das also ruhig an den Konsumentenschutz.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Halloween-Post 2024
Alex P. glaubt weiter an dieses Blog. Und dieses Jahr ist ihm zum Fest der Untoten ein besonders spannender Fund gelungen. Ein Band aus Arge...
-
Die Burgruine Altwartenburg befindet sich auf einem kleinen, mit Wäldern, Almen und Feldern bedeckten Hochplateau über Timelkam. Es ist ein ...
-
Es gibt tatsächlich Dinge, die weiß sogar das Internet (und damit auch die NSA) nicht. Das ist ja irgendwie tröstlich. Etwa, warum der Pálff...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen